Es ist überliefert, dass im Jahr 1718 in Polsum ein Schützenverein bestand. Dieser wurde im Jahr 1920 mit dem Namen Schützenverein 1920 Polsum wiedergegründet. Nachdem der Verein nach seinem letzten Schützenfest im Jahre 1936 nicht wieder zusammen kam, wurde am 29. Oktober 1993 im Dorfkrug zu Polsum beschlossen, den Schützenverein 1920 Polsum wieder aufleben zu lassen.
Nachsatz: Der Verein wurde auf der Jahreshauptversammlung 1998 umbenannt in Schützenverein 1718 Polsum e.V.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Amateursports, insbesondere des Schießsports, der sportlichen Jugendhilfe und des Breitensports. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. Der Vorstand ist im Sinne der "Ehrenamtspauschale" nach § 3, Nr. 26a des Einkommensteuergesetzes berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu beschließen. Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Abs. 1: Der Verein hat:
Über den schriftlich einzureichenden Aufnahmeantrag wird in der Monatsversammlung abgestimmt. Es bedarf der zweidrittel Mehrheit. Minderjährige haben die Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihres Vormundes vorzulegen. Mit dem Antrag auf Aufnahme wird die Satzung des Vereins anerkannt. Bei Ablehnung ist der Verein zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet. Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm- und Wahlrecht. Es ist für die im Verein zu besetzenden Ämter wählbar. Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag des Vorstandes in der Jahreshauptversammlung solche Personen gewählt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Sie besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder und sind beitragsfrei. Sie können keine Funktion im geschäftsführenden Vorstand mehr ausüben. Für die Wahl zum Ehrenmitglied bedarf es der Zustimmung mit 2/3-Mehrheit in der Jahreshauptversammlung.
Abs. 2: Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Diese muss mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Ein Vereinsmitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es
Gegen den Beschluss des Vorstandes bzw. gegen eine Abmahnung kann das betreffende Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung die Entscheidung der Monatsversammlung anrufen, die mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Diesen Beschluss kann nur noch die Jahreshauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit aufheben.
Abs. 3: Änderungen in Bezug auf die Mitgliedschaft
Die Mitglieder haben dem Verein Veränderungen, welche die Mitgliedschaft betreffen, zeitnah mitzuteilen.
Die Jahreshauptversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Über die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Anträge zur Jahrshauptversammlung müssen mit der Tagesordnung bekannt gegeben werden. Sie müssen dem Vorstand zwei Wochen vor der Einladung schriftlich vorliegen.
Abs. 2: Außerordentliche Hauptversammlung
Auf schriftlichen Antrag des Vorstandes oder von mindesten einem Drittel der Mitglieder ist eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Modalitäten und Fristen siehe Jahreshauptversammlung.
Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sind gemeinschaftlich in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten vertretungsberechtigt. Der geschäftsführende Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 14.02.2016 vorgestellt und genehmigt.
Dienstag: | 18:00 - 20:00 |
Freitag: | 18:00 - 20:00 |
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Schießzeiten Jugend |
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Dienstag: | 18:00 - 20:00 |
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Oktoberfest im Vereinsheim | |
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Hubertusfest im Vereinslokal "Fuchsbau" |